Gefahrengutschulung für „sonstige beteiligte Personen“ gemäß Kapitel 1.3 ADR und §§ 27, 29 GGVSEB

Im Umgang mit gefährlichen Gütern, übernimmt die beauftrage Person für Gefahrgut alle Aufgaben oder Verantwortlichkeiten im Auftrag des Unternehmers und ist somit weisungsbefugt. Sie ist für die Einhaltung aller Gefahrgutvorschriften und gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Gefahrenguts verantwortlich.

Die Beauftragten, wie beispielsweise Disponenten oder Lagerleiter, übernehmen in eigener Verantwortung Unternehmerpflichten. Sie müssen gefahrgutrechtliche Kenntnisse besitzen und diese durch zu wiederholende Schulungen nachweisen.

Beauftragt der Unternehmer niemanden ausdrücklich, so gilt er selbst als beauftragte Person und muss ebenfalls seine Sachkunde nachweisen.

Die Pflichten der beauftragten Personen müssen unabhängig von der Menge an Gefahrgütern wahrgenommen werden, die die Unternehmen oder Behörden z.B. versenden, befördern oder zur Beförderung übergeben.

Lehr- und Lerninhalte

  • Haftungsrecht
  • Vorschriften für die Beförderung
  • Begriffsbestimmungen
  • Umgangsrecht und Gefahrstoffverordnung
  • Verpackungen und Verpackungsgruppen
  • Gefahrenklassen
  • Gefahren- Vorsorge- und Notfallmaßnahmen
  • Durchführung der Beförderung
  • Kennzeichnungen von Beförderungseinheiten
  • Pflichten des Absenders
  • Pflichten des Verladers
  • Pflichten des Entladers
beauftragte Person Gefahrgut

Allgemeine Informationen

Maßnahmeart                   Fortbildung

Dauer                                  1 Woche

Abschluss                           ABW-Zertifikat

Voraussetzungen              keine

Zertifizierungsnummer  C 43718 1096 – 11