Lehr- und Lerninhalte
Wer einen Stapler selbstständig führen will, muss eine spezielle Ausbildung mit theoretische und praktischem Teil machen. Nach bestandener Prüfung erhält man den Fahrausweis – auch Staplerschein genannt.
Teil 1 – Theoretische Ausbildung
- Voraussetzungen für Flurförderzeugführer
- Rechtsgrundlagen
- Charakteristik und physikalisch-technische Bedingungen für Flurförderzeuge
- Auswahl und Einsatz von Flurförderzeugen
- Gerätesysteme und Sonderbauten
- Be- und Entladevorgang
- Sondereinsätze
- Unfallverhütung
- Theoretische Prüfung
Teil 2 – Praktische Ausbildung
- Einsatzprüfung und Betriebsbereitschaft
- Erläuterung und Handhabung der Bedienelemente
- Fahrübungen ohne und mit Last
- Ein- und Ausstapeln
- Verlassen und Abstellen des Gerätes
- Training der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten
- Praktische Prüfung
Schulungsinformationen
Maßnahmeart Fortbildung
Abschluss Gabelstaplerführerschein
Dauer 3 Tage
Voraussetzungen Untersuchung nach G 25
Zertifizierungsnummer C 442091232 – 16