Lehr- und Lerninhalte

Wer einen Stapler selbstständig führen will, muss eine spezielle Ausbildung mit theoretische und praktischem Teil machen. Nach bestandener Prüfung erhält man den Fahrausweis – auch Staplerschein genannt.

Teil 1 – Theoretische Ausbildung

  • Voraussetzungen für Flurförderzeugführer
  • Rechtsgrundlagen
  • Charakteristik und physikalisch-technische Bedingungen für Flurförderzeuge
  • Auswahl und Einsatz von Flurförderzeugen
  • Gerätesysteme und Sonderbauten
  • Be- und Entladevorgang
  • Sondereinsätze
  • Unfallverhütung
  • Theoretische Prüfung

Teil 2 – Praktische Ausbildung

  • Einsatzprüfung und Betriebsbereitschaft
  • Erläuterung und Handhabung der Bedienelemente
  • Fahrübungen ohne und mit Last
  • Ein- und Ausstapeln
  • Verlassen und Abstellen des Gerätes
  • Training der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Praktische Prüfung
fahrausweis gabelstapler

Schulungsinformationen

Maßnahmeart                     Fortbildung

Abschluss                              Gabelstaplerführerschein

Dauer                                    3 Tage

Voraussetzungen                 Untersuchung nach G 25

Zertifizierungsnummer         C 442091232 – 16