Unterstützte Beschäftigung § 55 SGB IX

Was bringt mir die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung?

Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist es, Leistungsberechtigten mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten. Unterstützte Beschäftigung umfasst eine individuelle betriebliche Qualifizierung und bei Bedarf Berufsbegleitung.

Welchen Zeitraum kannst du einplanen?

  • Die individuelle Verweildauer kann bis zu 24 Monate erfolgen.
  • Ein sofortiger Austritt erfolgt bei erfolgreicher Vermittlung in Arbeit.

Wie gestaltet sich der Maßnahmeverlauf?

  • Einstiegsphase
    • Erfassen von individuellen Kompetenzen und Neigungen und möglichst frühzeitige betriebliche Erprobung entsprechend der festgestellten Eignung
  • Qualifizierungsphase
    • Übergang in die Qualifizierungsphase erfolgt, wenn der Teilnehmer beruflich und betrieblich orientiert ist
    • Platzierung auf einen geeigneten Qualifizierungsplatz im Betrieb
    • Betriebliche Qualifizierung
  • Stabilisierungsphase
    • Der Teilnehmer füllt den auf ihn zugeschnittenen Arbeitsplatz aus – Übergang in Arbeit im Betrieb wird vorbereitet.
  • Ganztägige Projekttage
    • Es erfolgt durchschnittlich ein Projekttag/Woche beim ABW.
    • Die Inhalte der Projekttage orientieren sich an den individuellen Bedarfen der Teilnehmer.

Information und Beratung

Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen zur Beantwortung jederzeit gerne zur Verfügung:

Telefon: 03331 296978 290


ABW GmbH
An der MTS 7
16278 Angermünde

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