Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden vor.

Lehr- und Lerninhalte

  • Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Verkehrssicherheit
  • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimale Nutzung
  • Sicherheitsausstattung
  • Ladungssicherung
  • Sicherheit und Komfort gewährleisten
  • sozialrechtliche Rahmenbedingungen
  • Gesundheit
  • Verkehrs- und Umweltsicherheit
  • Dienstleistung
  • Logistik
  • Einschätzung der Lage in Notfällen
Berufskraftfahrerweiterbildung 35h

Schulungsinformationen

Maßnahmeart                     Fortbildung

Abschluss                              Zertifikat

Dauer                                    50 UE

Voraussetzungen                 Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Zertifizierungsnummer         C 44742 1314 – 2