§66 BBiG/§42r HwO. Der Beikoch ist die rechte Hand des Koches und seine Arbeit ist so abwechslungsreich wie die Speisekarte: Einkaufen, Putzen, Zerlegen, Ausnehmen, Schnippeln, Backen, Filetieren, Anrichten, Spülen. Der Beikoch übernimmt aber auch die Zubereitung von Speisen nach Rezept und bereitet Salate, Vorspeisen und Desserts und Teile des Hauptgerichts vor.
Lehr- und Lerninhalte
Aneignung von folgenden Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Umgang mit Gästen,
- Arbeitsplanung; Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern,
- Hygiene,
- Warenwirtschaft,
- Anwenden einfacher arbeits- und küchentechnischer Verfahren,
- Verarbeiten von pflanzlichen Nahrungsmitteln,
- Vor- und Zubereitungsarbeiten in der kalten Küche,
- Herstellen von Grundsuppen und Grundsoßen,
- Verarbeiten von Fleisch, Geflügel und Fisch,
- Zubereiten einfacher Speisen aus Molkereiprodukten und Eiern,
- Herstellen und Anrichten von einfachen Frucht- und Süßspeisen,
- Verarbeiten und Anrichten von Halbfertig- und Fertigprodukten.
Schulungsinformationen
Maßnahmeart Umschulung
Abschluss IHK – Berufsabschluss
Dauer ca. 24 Monate
inkl. 6 Monate Praktikum
Voraussetzungen Mindestalter 18 Jahre
Zertifizierungsnummer C 442091232 – 19