§66 BBiG/§42r HwO. Der Beikoch ist die rechte Hand des Koches und seine Arbeit ist so abwechslungsreich wie die Speisekarte: Einkaufen, Putzen, Zerlegen, Ausnehmen, Schnippeln, Backen, Filetieren, Anrichten, Spülen. Der Beikoch übernimmt aber auch die Zubereitung von Speisen nach Rezept und bereitet Salate, Vorspeisen und Desserts und Teile des Hauptgerichts vor.

Lehr- und Lerninhalte

Aneignung von folgenden Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Umgang mit Gästen,
  6. Arbeitsplanung; Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern,
  7. Hygiene,
  8. Warenwirtschaft,
  9. Anwenden einfacher arbeits- und küchentechnischer Verfahren,
  10. Verarbeiten von pflanzlichen Nahrungsmitteln,
  11. Vor- und Zubereitungsarbeiten in der kalten Küche,
  12. Herstellen von Grundsuppen und Grundsoßen,
  13. Verarbeiten von Fleisch, Geflügel und Fisch,
  14. Zubereiten einfacher Speisen aus Molkereiprodukten und Eiern,
  15. Herstellen und Anrichten von einfachen Frucht- und Süßspeisen,
  16. Verarbeiten und Anrichten von Halbfertig- und Fertigprodukten. 
Fachpraktiker/in Küche

Schulungsinformationen

Maßnahmeart                     Umschulung

Abschluss                             IHK – Berufsabschluss

Dauer                                    ca. 24 Monate

                                               inkl. 6 Monate Praktikum

Voraussetzungen                 Mindestalter 18 Jahre

Zertifizierungsnummer     C 442091232 – 19