Für Auszubildende in der Verbundausbildung

Der ADR-Basiskurs dient dem Transport gefährlicher Güter (Gefahrgutklassen 2, 3, 4, 5, 6, 8 und 9) als Stück oder Schüttgut. Daneben ist er Grundlage zur Teilnahme an den Aufbaukursen für die Klassen 1 (explosive Stoffe) und 7 (radioaktive Stoffe), sowie für den Tanktransport. Die Gültigkeit des Schulungsnachweises beträgt 5 Jahre.

Ansprechpartner

Nicole Heise – 03331 296978 253 – verbundausbildung@abw-ang.de

Lehr- und Lerninhalte

  • allgemeine Vorschriften
  • Bedeutung Gefahrgutbeförderungsgesetz
  • Anwendungsbereich/Aufbau von GGVSEB und ADR
  • Allgemeine Gefahreneigenschaften
  • Gefahrklassen, Gefahrgüter
  • Dokumentation
  • Begleit- und Beförderungspapiere
  • Schriftliche Weisungen, ADR-Bescheinigung
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
  • Kennzeichnung, Bezettelung, orangefarbene Tafeln
  • Durchführung der Beförderung
  • Verkehrs- und Betriebssicherheit, Fahrverhalten
  • Ladungssicherung, Überwachungsvorschriften
  • Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
  • Verhalten bei Unfällen, Schutzausrüstung
ADR Basiskurs Gefahrgut

Schulungsinformationen

Maßnahmenart

Abschluss

Dauer

Voraussetzungen

Zusatzqualifikation

IHK – Bescheinigung

24 Stunden

Fahrerlaubnis Klasse B bzw. C