Für Auszubildende in der Verbundausbildung
Der ADR-Basiskurs dient dem Transport gefährlicher Güter (Gefahrgutklassen 2, 3, 4, 5, 6, 8 und 9) als Stück oder Schüttgut. Daneben ist er Grundlage zur Teilnahme an den Aufbaukursen für die Klassen 1 (explosive Stoffe) und 7 (radioaktive Stoffe), sowie für den Tanktransport. Die Gültigkeit des Schulungsnachweises beträgt 5 Jahre.
Ansprechpartner
Nicole Heise – 03331 296978 253 – verbundausbildung@abw-ang.de
Lehr- und Lerninhalte
- allgemeine Vorschriften
- Bedeutung Gefahrgutbeförderungsgesetz
- Anwendungsbereich/Aufbau von GGVSEB und ADR
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Gefahrklassen, Gefahrgüter
- Dokumentation
- Begleit- und Beförderungspapiere
- Schriftliche Weisungen, ADR-Bescheinigung
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung, orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Verkehrs- und Betriebssicherheit, Fahrverhalten
- Ladungssicherung, Überwachungsvorschriften
- Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
- Verhalten bei Unfällen, Schutzausrüstung

Schulungsinformationen
Maßnahmenart
Abschluss
Dauer
Voraussetzungen
Zusatzqualifikation
IHK – Bescheinigung
24 Stunden
Fahrerlaubnis Klasse B bzw. C