Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr vor. Die Weiterbildung besteht aus 5 Modulen, die als Wochenschulung aber auch einzeln gebucht werden können.

Modul 3 – Gefahrenwahrnehmung

Termine

13.07.2024 Angermünde
(Weitere Termine auf Anfrage möglich.)

Lehr- und Lerninhalte

    • Fahrerselbstbild
    • Fahrassistenzsysteme
berufskraftfahrerweiterbildung modul3

Schulungsinformationen

Maßnahmeart                     Fortbildung

Abschluss                            Zertifikat

Dauer                                  7 h

Voraussetzungen                 Deutschkenntnisse in Wort und Schrift