Grundlehrgang zum Erwerb einer GGVSEB / ADR-Bescheinigung nach Kapitel 8.2 ADR
Er dient dem Transport gefährlicher Güter (Gefahrgutklassen 2, 3, 4, 5, 6, 8 und 9) als Stück oder Schüttgut.
Daneben ist er Grundlage zur Teilnahme an den Aufbaukursen für die Klassen 1 (explosive
Stoffe) und 7 (radioaktive Stoffe), sowie für den Tanktransport.
Die Gültigkeit des Schulungsnachweises beträgt 5 Jahre.
Termine
25.11.2024 Angermünde(Weitere Termine auf Anfrage möglich.)
Lehr- und Lerninhalte
- allgemeine Vorschriften
- Bedeutung Gefahrgutbeförderungsgesetz
- Anwendungsbereich/Aufbau von GGVSEB u. ADR
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Gefahrklassen, Gefahrgüter
- Dokumentation
- Begleit- und Beförderungspapiere
- Schriftliche Weisungen, ADR-Bescheinigung
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung, orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Verkehrs- und Betriebssicherheit, Fahrverhalten
- Ladungssicherung, Überwachungsvorschriften
- Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
- Verhalten bei Unfällen, Schutzausrüstung
Schulungsinformationen
Maßnahmeart Zertifizierte förderfähige Fortbildung
Abschluss IHK – Bescheinigung
Dauer 24 Std.
Voraussetzungen Fahrerlaubnis Klasse B bzw. C