Grundlehrgang zum Erwerb einer GGVSEB / ADR-Bescheinigung nach Kapitel 8.2 ADR

Er dient dem Transport gefährlicher Güter (Gefahrgutklassen 2, 3, 4, 5, 6, 8 und 9) als Stück oder Schüttgut.

Daneben ist er Grundlage zur Teilnahme an den Aufbaukursen für die Klassen 1 (explosive
Stoffe) und 7 (radioaktive Stoffe), sowie für den Tanktransport.

Die Gültigkeit des Schulungsnachweises beträgt 5 Jahre.

Termine

01.07.2024 Angermünde
25.11.2024 Angermünde
(Weitere Termine auf Anfrage möglich.)

Lehr- und Lerninhalte

    • allgemeine Vorschriften
    • Bedeutung Gefahrgutbeförderungsgesetz
    • Anwendungsbereich/Aufbau von GGVSEB u. ADR
    • Allgemeine Gefahreneigenschaften
    • Gefahrklassen, Gefahrgüter
    • Dokumentation
    • Begleit- und Beförderungspapiere
    • Schriftliche Weisungen, ADR-Bescheinigung
    • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
    • Kennzeichnung, Bezettelung, orangefarbene Tafeln
    • Durchführung der Beförderung
    • Verkehrs- und Betriebssicherheit, Fahrverhalten
    • Ladungssicherung, Überwachungsvorschriften
    • Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen
    • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
    • Verhalten bei Unfällen, Schutzausrüstung
ADR Basiskurs Gefahrgut

Schulungsinformationen

Maßnahmeart                     Zertifizierte förderfähige Fortbildung

Abschluss                             IHK – Bescheinigung

Dauer                                    24 Std.

Voraussetzungen                Fahrerlaubnis Klasse B bzw. C