Grundkurs zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Als solcher benötigen Sie einen gültigen Schulungsnachweis, den Sie nach der von der IHK anerkannten Grundschulung sowie der schriftlichen IHK-Prüfung erhalten.

  • Sie erwerben die Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter.
  • Sie wissen, wie Sie als Gefahrgutbeauftragter die Einhaltung der Vorschriften überwachen.
  • Sie können einen Jahresbericht erstellen und den Unternehmer beraten.

Termine

21.05.2024 Angermünde
(Weitere Termine auf Anfrage möglich.)

Lehr- und Lerninhalte

  • Nationale Rechtsvorschriften, Anforderungen an Verpackungen, Kennzeichnung von Versandstücken, Klassifizierung Erster Verkehrsträger
  • Verkehrsträgerbezogene Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport (ADR etc.)
  • Verantwortlichkeiten
  • Besonderheiten der Klassifizierung
  • Dokumentation
  • Anforderung zur Beförderung an Fahrzeuge, Container, Tanks
  • Anforderung an Verpackungen und Kennzeichnung von Versandstücken
  • Beförderungsvorschriften und Durchführung der Beförderung
  • Praktische Übungen

Schulungsinformationen

Maßnahmeart 

Fortbildung

Abschluss

 IHK – Bescheinigung

Dauer

 3 Tage + 1 Tag Prüfung

Voraussetzungen

Deutsch in Wort und Schrift