(Befähigungsnachweis Sachkompetenz)

Sachkompetenz für Betreuungskräfte ohne pädagogischen Berufsabschluss nach Absatz 2 Nummer 5 Kita-Personalverordnung – KitaPersV

Termine

04.09.2024 Angermünde
(Weitere Termine auf Anfrage möglich.)

Einsatzmöglichkeiten in der Kita nach absolvierter Weiterbildung

  • pädagogische Verantwortung für eine Gruppe oder für einzelne Kinder unter Anleitung und Aufsicht einer Fachkraft (Ausnahme nach mind. 5 Jahren Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung)
  • mit 80 Prozent auf die finanzwirtschaftliche Personalbemessung anrechenbar
  • max. 20 Prozent des anrechbaren Personals einer Kita dürfen Ergänzungskräfte sein

Lehr- und Lerninhalte

  • Einführung und Grundlagen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Pädagogische Ansätze
  • Kommunikation und Zusammenarbeit
  • Praktische Umsetzung
  • Besondere Bedürfnisse und Inklusion
  • Hygiene, Sicherheit und Erste Hilfe
  • Elternarbeit und Dokumentation
  • Selbstreflexion und Selbstfürsorge
Kita-Ergränzungskräfte

Schulungsinformationen

Maßnahmeart 

Fortbildung

Abschluss

 ABW-Zertifikat

Dauer

 ca. 8 Wochen (300 UE), berufsbegleitend o. Vollzeit

Zielgruppe

 (zukünftige) Betreuungskräfte in KITAs ohne pädagogischen             Berufsabschluss

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre, Deutsch mind. Niveau B2
  • erweitertes Führungszeugnis , ohne Vermerke wegen in § 72a Abs.1 S.1 SGB VIII genannten Straftaten
  • Masernimpfschutz, ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung,
  • abgeschlossene Berufsausbildung, einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss oder einen Hochschulabschluss
  • Aktivierungsmaßnahme „Arbeitsmarktliche Orientierung mit Praktikum“ (Zertifizierungsnummer C 45156 1408 – 4) oder mind. 2 Wochen berufliche, Erfahrungen in der Kindertagesbetreuung (z.B.: Praktikum, Freiwilligendienst, sonstiger Einsatz)