Arbeitsmarktliche Orientierung mit Erprobung bei Arbeitgebern – Kita

Arbeitsmarktliche Orientierung mit Erprobung bei Arbeitgebern – Kita

Vorbereitung auf eine Qualifizierung zur Kita-Ergänzungskraft Sachkompetenz für Betreuungskräfte ohne pädagogischen Berufsabschluss nach Absatz 2 Nummer 5 Kita-Personalverordnung – KitaPersV Einsatzmöglichkeiten in der Kita nach absolvierter Weiterbildung zur Kita-Ergänzungskraft pädagogische Verantwortung für eine Gruppe oder für einzelne Kinder unter Anleitung und Aufsicht einer Fachkraft (Ausnahme nach mind. 5 Jahren Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung) mit 80 Prozent auf die finanzwirtschaftliche Personalbemessung anrechenbar max. 20 Prozent des anrechbaren Personals einer Kita dürfen Ergänzungskräfte sein Lehr- und Lerninhalte Informationen über arbeitsmarktliche Möglichkeiten im Bereich Erziehung Eignungsfeststellung für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung Verringerung / Beseitigung von Vermittlungshemmnissen Vorbereitung auf ein Praktikum in einer Kindertagesstätte 2-wöchiges Praktikum in einer Kindertagesstättehandlungsorientierte Einführung in betriebliche AufgabenTrainieren methodischer, sozialer und personeller KompetenzenBegleitendes Coaching während des PraktikumsReflexion und Selbstreflexion Unterstützung des Teilnehmenden bei der Entwicklung einer Strategie für die weitere Arbeitsmarktintegration Schulungsinformationen Maßnahmeart  Fortbildung Abschluss  ABW-Zertifikat Dauer  ca. 4 Wochen, inkl. 2 Wochen Praktikum Zielgruppe  (zukünftige) Betreuungskräfte in KITAs ohne pädagogischen             Berufsabschluss Voraussetzungen Mindestalter 18 Jahre, Deutsch mind. Niveau B2 erweitertes Führungszeugnis , ohne Vermerke wegen in § 72a Abs.1 S.1 SGB VIII genannten Straftaten Masernimpfschutz, ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, abgeschlossene...
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Kita – ergänzende Qualifizierungsmaßnahme

Kita – ergänzende Qualifizierungsmaßnahme

(Befähigungsnachweis Sachkompetenz) Sachkompetenz für Betreuungskräfte mit anderen pädagogischen Berufsberufsabschlüssen Einsatzmöglichkeiten in der Kita nach absolvierter Weiterbildung alleinige pädagogische Verantwortung für eine Gruppe oder für einzelne Kinder mit 100 Prozent auf die finanzwirtschaftliche Personalbemessung anrechenbar Lehr- und Lerninhalte frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung notwendige pädagogische Inhalte Erste-Hilfe-Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen Kenntnisse über die für das Aufgabengebiet einschlägigen Rechtsvorschriften Mögliche Berufsabschlüsse Notwendiger Berufsabschluss für die Anerkennung als pädagogische Fachkraft mit anderer Berufsqualifikation nach § 11 KitaPersV in Verbindung mit der ergänzenden Qualifizierungsmaßnahme: Magister oder Bachelor im Hauptfach Erziehungswissenschaften, erstes und zweites Staatsexamen Lehramt an einer Universität oder pädagogischen Hochschule, Diplom oder Bachelor Sport-, Kunst-, Theater- und Musikpädagogik, Diplom oder Bachelor Sprachheilpädagogik, Diplom-Pädagoginnen und Diplom-Pädagogen, staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und staatlich anerkannte Heilpädagogen, staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und staatlich anerkannte Sozialarbeiter ohne Studienschwerpunkt im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kindheit, staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und staatlich anerkannte Sozialpädagogen ohne Studienschwerpunkt im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kindheit, Diplom oder Bachelor Soziale Arbeit ohne staatliche Anerkennung und ohne Studienschwerpunkt im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung, Diplom oder Bachelor Sozialpädagogik ohne staatliche Anerkennung und ohne Studienschwerpunkt...
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Kita-Ergänzungskräfte

Kita-Ergänzungskräfte

(Befähigungsnachweis Sachkompetenz) Sachkompetenz für Betreuungskräfte ohne pädagogischen Berufsabschluss nach Absatz 2 Nummer 5 Kita-Personalverordnung – KitaPersV Einsatzmöglichkeiten in der Kita nach absolvierter Weiterbildung pädagogische Verantwortung für eine Gruppe oder für einzelne Kinder unter Anleitung und Aufsicht einer Fachkraft (Ausnahme nach mind. 5 Jahren Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung) mit 80 Prozent auf die finanzwirtschaftliche Personalbemessung anrechenbar max. 20 Prozent des anrechbaren Personals einer Kita dürfen Ergänzungskräfte sein Lehr- und Lerninhalte Einführung und Grundlagen Rechtliche Rahmenbedingungen Pädagogische Ansätze Kommunikation und Zusammenarbeit Praktische Umsetzung Besondere Bedürfnisse und Inklusion Hygiene, Sicherheit und Erste Hilfe Elternarbeit und Dokumentation Selbstreflexion und Selbstfürsorge Schulungsinformationen Maßnahmeart  Fortbildung Abschluss  ABW-Zertifikat Dauer  ca. 8 Wochen (300 UE), berufsbegleitend o. Vollzeit Zielgruppe  (zukünftige) Betreuungskräfte in KITAs ohne pädagogischen             Berufsabschluss Voraussetzungen Mindestalter 18 Jahre, Deutsch mind. Niveau B2 erweitertes Führungszeugnis , ohne Vermerke wegen in § 72a Abs.1 S.1 SGB VIII genannten Straftaten Masernimpfschutz, ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, abgeschlossene Berufsausbildung, einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss oder einen Hochschulabschluss Aktivierungsmaßnahme „Arbeitsmarktliche Orientierung mit Praktikum“ (Zertifizierungsnummer C 45156 1408 – 4) oder mind. 2 Wochen berufliche, Erfahrungen in der Kindertagesbetreuung (z.B.: Praktikum, Freiwilligendienst, sonstiger Einsatz) ...
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